AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SUCOM UG (haftungsbeschränkt) (nachstehend SUCOM genannt) für Vermittlugnsgeschäfte Stand Januar 20019
- 1 Geltung der Bedingungen und Vertragsschluss
- Allen Verträgen, Lieferungen, Leistungen und Vermittlungsgeschäften liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) in ihrer zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung, Dienstleistung oder Vermittlung anerkannt. Alle von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen zwischen SUCOM und dem Auftraggeber sind nicht Vertragsbestandteil und bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch SUCOM. Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden AGB bleiben SUCOM jederzeit vorbehalten. Abweichende Bedingungen des Auftraggeber, die SUCOM nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für SUCOM unverbindlich, auch wenn SUCOM ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Soweit SUCOM sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
- Die in den Angeboten enthaltenen Angaben basieren teilweise auf von Dritten erteilten Informationen. SUCOM bemüht sich, über Aktionen, Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann SUCOM aber nicht übernehmen.
- Ein Vertrag zwischen SUCOM und dem Auftraggeber kommt entweder durch einen Vertrag, eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens SUCOM oder durch Erfüllung des Auftrags durch SUCOM zustande. SUCOM hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit Vertragsschluss mit SUCOM bzw. Vertragsschluss mit von SUCOM vermittelten Kunden erkennt der Auftraggeber die vorliegenden AGBs an.
- SUCOM haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
- Soweit SUCOM als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, Prominenten usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von SUCOM hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags sowie auf weitere 24 Monate nach erfolgter Abwicklung und bei Nicht Zustandekommen des ersten Geschäftes auf 12 Monate ab dem Tag des Nicht Zustandekommens beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist SUCOM so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von SUCOM vermittelt worden. SUCOM hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an SUCOM gezahlt hätte.
- 2 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dienste von SUCOM entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des abgeschlossen Einzelvertrages zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, die
- vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen oder vereinbarten Preise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde SUCOM die dadurch entstehenden Kosten zu erstatten;
- Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste von SUCOM nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
- für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese erforderlich sein sollten;
- Entwürfe, Vorlagen, Ideen und sonstigen Unterlagen von SUCOM, sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben auch bei Nutzung durch den Auftraggeber im Eigentum von SUCOM. Sie dürfen weder kopiert oder nachgeahmt noch ohne ausdrückliche Genehmigung anderweitig verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
- Verstößt der Auftraggeber gegen die genannten Pflichten, ist SUCOM nach erfolgloser Abmahnung bzw. bei nicht erfolgter Zahlung der ersten Rechnung schon nach Ablauf der Zahlungsfrist der ersten Mahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
- 3 Preise/Honorare/Anspruch
- Für alle Aufträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Honorarordnung von SUCOM, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
- Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Wird eine Leistung oder Lieferung ins Ausland ohne Umsatzsteuer fakturiert, obwohl es sich nach den anzuwendenden nationalen oder internationalen steuerrechtlichen Vorschriften tatsächlich um ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft handelt, hat SUCOM das Recht, die anfallende Umsatzsteuer nachzuberechnen.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt – falls erforderlich – die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von SUCOM. SUCOM ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen von diesen Dritten vorzulegen.
- Im Angebot oder Vertrag nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von SUCOM sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von SUCOM in Rechnung gestellt.
- Die Namhaftmachung, das Vermitteln oder das reine Zuführen von Geschäftspartnern oder Geschäftsgelegenheiten so wie die Angebotslegung erfolgen unter der Voraussetzung, dass mit dem Auftraggeber im Falle des Abschlusses eines Rechtsgeschäftes (z.B. Kaufvertrag, Durchführung eines Events, Gewinnspieles, Vermittlung, Lizenzvereinbarung, etc.) mit einem von SUCOM namhaft gemachten, vermittelten oder zugeführten Dritten die sich aus unserer Honorarordnung bzw. aus unserem Angebot ergebenden Honoraransprüche als vereinbart gelten und mit Abschluss und Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes zur Abrechnung gelangt.
- Die Fälligkeit unseres Honoraranspruches tritt mit dem Zeitpunkt ein, in welchem zwischen den Geschäftspartnern Willenseinigung über das Rechtsgeschäft zustande gekommen ist. Der Honoraranspruch ist auch gegenüber demjenigen Auftraggeber fällig, der vom vereinbarten Rechtsgeschäft wieder zurücktritt wenn er diesen Rücktritt oder die Nichtausführung des Geschäftes zu vertreten hat.
- Bei einer Weitergabe von SUCOM namhaft gemachten Geschäftsgelegenheiten durch den Auftraggeber an andere Personen oder Firmen schuldet der Auftraggeber SUCOM den lt. unserem Angebot oder unserer Honorarordnung gültigen Anspruch.
- Ist dem Auftraggeber eine von SUCOM namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit zu den aktuellen Konditionen bereits bekannt, so ist SUCOM diese Tatsache innerhalb von zwei Tagen schriftlich mitzuteilen – mit der Angabe woher er diese Kenntnis hat -, andernfalls gilt die Namhaftmachung durch SUCOM ausdrücklich als verdienstliche Dienstleistung anerkannt.
- Auftraggeber erstellt monatlich (jeweils bis zum Siebten eines Monates für den Vormonat) eine Abrechnung für alle provisionsrelevanten Zahlungen erteilt SUCOM eine entsprechende Gutschrift und hat die Zahlung ohne Abzüge bis spätestens zum 15. desselben Monates eingehend auf das Konto von SUCOM zu leisten.
- SUCOM hat das Recht die für die Abrechnung SUCOM gegenüber erforderlichen Unterlagen des Auftraggebers einmal pro Kalenderjahr durch einen neutralen unabhängigen und vereidigten Steuerberater/Wirtschaftsprüfer in den Geschäftsräumen des Auftraggebers prüfen zu lassen. Beträgt die Differenz mehr als 1 % zu Ungunsten von SUCOM der Auftraggeber die Kosten dieser Prüfung Buchprüfung ansonsten SUCOM. Fehlbeträge werden unabhängig von deren Höhe ab Fälligkeit mit dem gesetzlichen Zinssatz verzinst und inklusive Zinsen unverzüglich von Auftraggeber an SUCOM ausgezahlt..
- 4 Zahlungen
- Soweit nicht anders vereinbart ist der Rechnungsbetrag bei Warenerhalt bzw. erfolgreicher Leistung oder Vermittlung sofort in Bar ohne Abzug zahlbar.
- SUCOM ist berechtigt, auch bei anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden so ist SUCOM berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn SUCOM über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
- Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist SUCOM berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.
- Wenn SUCOM Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst wird oder der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder wenn SUCOM andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist SUCOM berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn zuvor Schecks angenommen wurden. SUCOM ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- 5 Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge
- SUCOM verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
2 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei SUOCM geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
- SUCOM haftet – sofern ein Einzelvertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SUCOM nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgange-nen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt SUCOM gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit SUCOM kein Auswahlver- Schulden trifft. SUCOM tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf . - Sofern SUCOM selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtete sich, vor einer Inanspruchnahme von SUCOM zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
- Der Auftraggeber stellt SUCOM von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die SUCOM stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
- Mit der Freigabe von Entwürfen und Konzepten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung
- Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Konzepte und Präsentationen entfällt jede Haftung von SUCOM.
Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet SUCOM nicht.
- 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von SUCOM in Köln.
- Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Köln.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des einheitlichen UN-Kaufrechts (CSIG).
- 7 Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
- Die unwirksame Bestimmung gilt ersetzt durch eine andere Regelung die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen unter Vermeidung des rechtlichen Mangels, der zur Unwirksamkeit geführt hat, herbeizuführen geeignet ist.
- 8 Bundesdatenschutzgesetz
SUCOM ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Auftraggeber gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und an Dritte weiterzuleiten, wenn diese von SUCOM zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen eingeschaltet werden.
SUCOM UG (haftungsbeschränkt)
Arnimstr. 94
D-50825 Köln
Tel.; +49 (0) 221 – 9874 7195
E-mail: info@sucom-köln.de
HRB-Nr.: 69909
Registergericht: Amtsgericht Köln