Honorarordung SUCOM UG (haftungsbeschränkt)
Stand Januar 2015
Auftragsgeschäfte (SUCOM vermittelt Kunden an Auftraggeber die Produkte vom Auftraggeber kaufen)
- Einmaliges nicht rückzahlbares Grundhonorar in Höhe von 10.000 bis 30.000 EUR (abhängig von der Komplexität des Projektes und der Projektgröße), fällig bei Vertragsabschluss oder spätestens mit der ersten Bestellung
- Provision in Höhe von 10 % der Netto-Rechnungsbeträge aller Produkte die der Auftraggeber von SUCOM an den ihm von SUCOM vermittelten Kunden sowie evtl. Schwester- und Tochtergesellschaften über die gesamte Vertragslaufzeit mit allen Verlängerungen, jeweils fällig bei Zahlungseingang
Lizenzgeschäfte (SUCOM vermittelt prominente Personen an Auftraggeber für den Verkauf von Lizenz-Produkten)
- Einmaliges nicht rückzahlbares Grundhonorar in Höhe von 10.000 bis 30.000 EUR (abhängig abhängig von der Komplexität des Projektes und der Projektgröße), fällig bei Abschluss des Vertrages oder Eckdatenpapieres mit dem Lizenzgeber
- Provision in Höhe von 30 % der Betrages den der Lizenzgeber vom Auftraggeber erhält, über die gesamte Vertragslaufzeit mit allen Verlängerungen zwischen Auftraggeber und Lizenzgeber, und zwar zu denselben Konditionen und Zahlungsfristen wie mit dem Lizenzgeber vereinbart.
- Wenn der Lizenzgeber (z.B. im Fernsehbereich) dem Auftraggeber mit dem Lizenzvertrag Medienleistung anbietet, erhält SUCOM eine Provision in Höhe von 7,5 % der gewährten Medienleistung, fällig mit der Fälligkeit der dafür erforderlichen Medienzahlung spätestens bei der Veröffentlichung der Medienleistung.
Vermittlungsgeschäfte (Vermittlung von sonstigen Geschäften, z.B. Prominente, Künstler, Sponsoring, Events, etc.)
- Einmaliges nicht rückzahlbares Grundhonorar in Höhe von 5.000 bis 10.000 EUR (abhängig von der Komplexität des Projektes und der Projektgröße), fällig bei Vertragsabschluss spätestens bei erfolgter Realisierung des Vermittlungsgeschäftes, Events bzw. Zahlungseingängen
- Vermittlungsprovision in Höhe von 15 % des Netto-Rechnungsbetrages des vermittelten Geschäftes und bei Bartergeschäften (Kompensationsgeschäften) 15 % von dem Betrag den ein Dritter üblicherweise für das vermitteltes Geschäft bezahlt hätte, jeweils fällig bei Zahlungseingang oder bei erfolgter Realisierung des Vermittlungsgeschäftes, Events
Beteiligungsvermittlung (Vermittlung von Beteiligungen unterschiedlichster Art)
- Einmaliges nicht rückzahlbares Grundhonorar in Höhe von 30.000 bis 50.000 EUR (abhängig von der Komplexität des Projektes und der Projektgröße), fällig bei Vertragsabschluss oder spätestens bei erfolgter Vermittlung.
- Provision in Höhe von 40 % des Beteiligungsbetrages, jeweils fällig bei erfolgter Vermittlung
Honorar für Zusatzleistungen
Tagessatz 1.500,00 EUR
Stundensatz 200,00 EUR
zzgl. tatsächlich anfallender Spesen wie Reisekosten, Übernachtungskosten, etc.
Abrechnung erfolgt monatlich. Alle Zahlen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Ust.